Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
- bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
- bei Verlust des Hundes,
- bei Tod des Hundes.
Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.
Zuständige Stelle
Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.
Ein Service des Landes Thüringen