Interessenbekundungsverfahren Grundstücke an der Gleichenstraße/Hans-C.-Wirz-Straße
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt
Lage: an der Gleichenstraße/Hans-C.-Wirz-Straße
Nutzung: Grünfläche/Kleingärten
Katasterangaben
Gemarkung: Gotha
Flur: 39
Grundstücke:
Flurstücksnummer 567/39, Größe/Fläche: 1.186 m² (im Lageplan kariert)
Flurstücksnummer 567/15, Größe/Fläche: 1.846 m² (im Lageplan kariert)
Flurstücksnummer 567/41, Größe/Fläche: 1.092 m² (im Lageplan kariert)
Flurstücksnummer 567/23, Größe/Fläche: Teilfläche von ca. 1.016 m² (im Lageplan horizontal schraffiert)
Flurstücksnummer 567/20, Größe/Fläche: Teilfläche von ca. 149 m² (im Lageplan vertikal schraffiert)
insgesamt: ca. 5.289 m²
Objektbeschreibung
Die Verkaufsfläche befindet sich im Stadtteil Gotha-Siebleben. Im Norden grenzen Gewerbeflächen an. Bei der Verkaufsfläche handelt es sich um eine Grün-/Kleingartenfläche bestehend aus insgesamt 4 Einzelgärten (siehe Luftbildauswertung: I, II, III, IV). Der eingefriedete Kleingarten IV beinhaltet das Flurstück 567/39 und Teilflächen der Flurstücke 567/15, 567/41, 567/23 und 567/20. Der Kleingarten IV wird auf der Grundlage eines Einzelpachtgartenvertrages genutzt. Der Kleingarten IV hat eine Pachtfläche von ca. 4.007 m² und Zugänge zur Gleichenstraße und Hans-C.-Wirz-Straße. Im Einzelgarten IV sind einzelne Betonfundamente vorhanden.
Im Bereich der Verkaufsfläche werden auf der Grundlage von Pachtverträgen als Hinterliegergrundstücke mit Zugang zum jeweiligen Eigenheimgrundstück Hans-C.-Wirz-Str. 1, 3, 5 genutzt:
der Kleingarten I, Größe/Fläche: ca. 452 m², hinter Hans-C.-Wirz-Str. 1,
der Kleingarten II, Größe/Fläche: ca. 500 m², hinter Hans-C.-Wirz-Str. 3 und
der Kleingarten III, Größe/Fläche ca. 375 m², hinter Hans-C.-Wirz-Str. 5.
Auf der Verkaufsfläche vorhandene bauliche Anlagen stehen nicht im Eigentum des Verkäufers.
Das Flurstück 567/39 befindet sich in einer gemischten Baufläche gemäß § 6 BauNVO. Das Flurstück 567/39 verfügt über einen Strom-Hausanschluss an der Grundstücksgrenze zur Gleichenstraße. In der Gleichenstraße befinden sich Stromversorgungsanlagen der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG.
Angesichts der in unmittelbarer Nachbarschaft angrenzenden Gewerbeflächen ist eine Wohnbebauung im Bereich der Verkaufsfläche nicht realisierbar. Der Grundstücksverkauf erfolgt zur Weiternutzung als nicht bebaubare Fläche/Grünbereich.
Mindestgebot:
95.000,00 Euro (rd. 30 % des aktuellen Bodenrichtwertes in Höhe von 60,00 Euro/m²).
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe der der Grundstücke (Gotha, Flur 39, Flurstücksnummer) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Weitere Informationen:
Die bestehenden Pachtverträge sind vom Erwerber zu übernehmen.
Der Verkauf einzelner Grundstücke/Grundstücksteilflächen an Bieter ist möglich, wenn der Verkauf der restlichen Verkaufsgrundstücke gewährleistet ist. Der Verkauf an Bieter für die Gesamtverkaufsfläche hat Vorrang.
Bei einem Kaufinteresse betreffend die Verkaufsflurstücke 567/20, 567/23 und 567/41 ist der Verkauf nur gemeinsam mit dem Flurstück 567/15 bzw. 567/39 als Zuwegung möglich.
Bis zum Abschluss der Vermessung erfolgt der Grundstücksverkauf mit der vorläufig ermittelten Verkaufsfläche von ca. 5.289 m². Im Ergebnis der Vermessung festgestellte Mehr-/Minderflächen werden zum vereinbarten Kaufpreis ausgeglichen. Eine Beteiligung des Käufers an den Vermessungskosten entfällt.
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.
Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail: liegenschaften@gotha.de
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden. Die Einsichtnahme in den Lageplan mit Luftbildauswertung ist nur unter www.gotha.de möglich.
Kreuch
Oberbürgermeister