Hinweise zum Gebrauch der Ortsrechtssammlung
Gegebenenfalls existieren zu einer Satzung eine bzw. mehrere Änderungssatzungen. Um Ihnen die Mühe des Einordnens dieser Änderungen in den Ursprungstext zu ersparen, finden Sie in dieser Ortsrechtssammlung grundsätzlich Textfassungen, in die sämtliche Änderungen seit dem Erlass der ursprünglichen Satzung eingearbeitet wurden. Existieren zu einer Satzung Änderungssatzungen, so sind diese nach dem Paragraf "In-Kraft-Treten" in Form einer Tabelle aufgelistet.
Nach dem Titel der Satzung folgt immer ein Einleitungssatz, in dem die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass genannt werden. Danach folgt der eigentliche Satzungstext.
Der letzte Paragraf in der Satzung ist jeweils der Paragraf "In-Kraft-Treten". Hier wird angegeben, wann die Satzung in Kraft trat.
Die obenstehenden Ausführungen gelten für Rechtsverordnungen entsprechend.
Die Originalsatzungen und -verordnungen können im Stadtratsbüro im historischen Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 113 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.