Ortsrecht

Die vorliegende Ortsrechtssammlung enthält alle gültigen Satzungen und Rechtsverordnungen der Stadt Gotha in der aktuellen Textfassung.

Bebauungspläne, den Flächennutzungsplan sowie sonstige baurechtliche Satzungen finden Sie unter Bauleitplanung. Spezielle Satzungen und Bebauungspläne für den Innenstadtbereich finden Sie unter Stadtsanierung & Innenstadt

Satzungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises werden vom Stadtrat der Stadt Gotha aufgrund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen. Sie werden in der Regel rechtskräftig nach Anzeige bei bzw. Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, anschließende Ausfertigung durch den Oberbürgermeister und Veröffentlichung des Satzungstextes auf der Internetseite der Stadt.

Hauptanwendungsfall der Rechtsverordnungen sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen, diese werden aufgrund des § 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) von der Stadt Gotha als Ordnungsbehörde in Person des Oberbürgermeisters erlassen. Der Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen durch die Stadt Gotha ist Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Ordnungsbehördliche Verordnungen sind der Kommunalaufsicht im Entwurf anzuzeigen und werden in der Regel ebenso wie Satzungen nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister und der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt rechtskräftig.

Satzungen

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Verordnungen

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Hinweise zum Gebrauch der Ortsrechtssammlung

Gegebenenfalls existieren zu einer Satzung eine bzw. mehrere Änderungssatzungen. Um Ihnen die Mühe des Einordnens dieser Änderungen in den Ursprungstext zu ersparen, finden Sie in dieser Ortsrechtssammlung grundsätzlich Textfassungen, in die sämtliche Änderungen seit dem Erlass der ursprünglichen Satzung eingearbeitet wurden. Existieren zu einer Satzung Änderungssatzungen, so sind diese nach dem Paragraf "In-Kraft-Treten" in Form einer Tabelle aufgelistet.

Nach dem Titel der Satzung folgt immer ein Einleitungssatz, in dem die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass genannt werden. Danach folgt der eigentliche Satzungstext.

Der letzte Paragraf in der Satzung ist jeweils der Paragraf "In-Kraft-Treten". Hier wird angegeben, wann die Satzung in Kraft trat.

Die obenstehenden Ausführungen gelten für Rechtsverordnungen entsprechend.

Die Originalsatzungen und -verordnungen können im Stadtratsbüro im historischen Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 113 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.