In den Ortsteilen wurden Ortsteilräte gewählt, die die Interessen der Einwohner vertreten und über die Angelegenheiten des Ortsteils beraten.
Aufgaben des Ortsteilrates
Er gibt Empfehlungen und Vorschläge ab, die innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Entscheidung zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden müssen. Dem Ortsteilrat ist vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde sowie der Nachtragshaushaltssatzungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ortsteilrat erhält vor der Beschlussfassung des zuständigen Organs der Gemeinde eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu baurechtlichen Satzungen und Planungen.
Der Ortsteilrat entscheidet über folgende Angelegenheiten des Ortsteils:
- Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
- Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr
Er gibt Stellungnahmen ab zu:
- der Änderung der Einteilung der Gemeinde in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils
- der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen
- den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil
Durch die Hauptsatzung können dem Ortsteilrat weitere auf den Ortsteil bezogene Aufgaben zur Beratung und Entscheidung übertragen werden. Aufgaben nach § 26 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung dürfen nicht übertragen werden. Der Ortsteil hat gegen die Gemeinde einen Anspruch darauf, dass ihm die finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben in angemessenem Umfang in der Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt werden. Soweit ein Ortsteilrat nicht besteht, hat der Ortsteilbürgermeister die Befugnisse des Ortsteilrats.
Kontakt für alle Fragen der Ortsteile:
Stadtverwaltung Gotha
Abt. Stadtratsbüro, Ortsteile, Senioren und Statistik
Daniela Gratz
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Tel. 03621 222-246
Fax 03621 222-409
E-Mail: ortschaften-senioren@gotha.de