Lärmaktionsplan Runde 4 Stadt Gotha

Aktuell wird für die Stadt Gotha der Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben.

Siehe hierzu auch:

Öffentliche Auslegung:

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan für die Stadt Gotha

Auslegungszeitraum des Planentwurfes: 07.10.2024 bis 04.11.2024

Lärmaktionsplan für die Stadt Gotha (Stufe 2)


Die Lebensqualität in einer Stadt bzw. Gemeinde wird wesentlich von der Lärmsituation, insbesondere in den Wohngebieten sowie den zentralen Aufenthaltsbereichen beeinflusst. Dabei sind bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen gesundheitsschädliche Wirkungen wahrscheinlich. Diese können, beginnend bei Schlafstörungen, bis hin zu Herz- und Kreislaufproblemen führen. Auch in der Stadt Gotha existieren Überlagerungen zwischen Verkehrsfunktionen und angrenzender Wohnbebauung. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Diese sollen dazu dienen, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern,  vorzubeugen bzw. zu vermindern und sind fortzuschreiben.

Der Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Stadt Gotha wurde am 20.09.2017 vom Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung bestätigt.