Mit Beschluss B 039/24 vom 12. Dezember 2024 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 054/24 vom 12. Dezember 2024 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2024 bis 2028 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 20. Dezember 2024 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 28. Februar 2025, Eingang bei der Stadt Gotha am 04.03.2025, den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig mit einem Betrag von 4.636.200 € genehmigt (§ 63 Abs. 2 ThürKO).
Ebenso wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 63.550.500 € rechtsaufsichtlich genehmigt (§ 59 Abs. 4 ThürKO).
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 5. März 2025 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 6. März 2025 auf der Homepage der Stadt Gotha.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 06.03. bis 19.03.2025 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).