Mit Beschluss B 443/23 vom 30. November 2023 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 469/23 vom 30. November 2023 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2023 bis 2027 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 20. Dezember 2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 1. Februar 2024 den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig mit einem Betrag von 3.806.700 € genehmigt (§ 63 Abs. 2 ThürKO).
Ebenso wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 65.156.400 € rechtsaufsichtlich genehmigt (§ 59 Abs. 4 ThürKO).
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 2. Februar 2024 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 6. Februar 2024 auf der Homepage der Stadt Gotha.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 06.02. bis 19.02.2024 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme auf der Homepage der Stadt Gotha und während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).