Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das Stadtgebiet die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in ihren Grundzügen dar und gibt so den Rahmen für die künftige Entwicklung in den nächsten Jahren vor. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Grünflächen, Waldflächen, Landwirtschaft oder Gemeinbedarf. Zudem soll er verbindliche Festlegungen der Raumordnungsplanung konkretisierend umsetzen, nachfolgende Bebauungsplanungen vorbereiten und Fachplanungen nachrichtlich darstellen.
Für die Verwaltung und andere Behörden ist der Flächennutzungsplan bindend. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der zurzeit für das gesamte Stadtgebiet gültige Flächennutzungsplan erlangte am 16.07.2006 Rechtskraft. Zwischenzeitlich wurden die Änderungen 1 - 5 rechtswirksam. Änderungen zu den Geltungsbereichen in Bearbeitung befindlicher Bebauungspläne befinden sich aktuell im Verfahren. Weitere Änderungen erfolgten zwischenzeitlich auf dem Wege der Berichtigung.
Zu den wesentlichen planerischen Aufgaben zählen:
- Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs angesichts gegenüber früheren Prognosen positiver Bevölkerungsentwicklung, Prüfung und Ausweisung bedarfsgerechter Flächen
- Aktualisierung von Industrie- und Gewerbeflächen
- Verkehrsanlagen ergänzend in ihren korrekten bzw. festgelegten Verläufen darstellen
- Neubewertung der Zweckbestimmung von Grünflächen und Standorten des Gemeinbedarfs
- Überprüfung von Gebietsstatus und Anpassungsbedarf im Kernbereich der Ortsteile
- Entfall von Flächendarstellungen, welche nicht mehr notwendig sind bzw. sich als nicht realisierbar herausgestellt haben
- ggf. sachliche Teilflächennutzungspläne zu einzelnen Fachthemen
Für das Stadtgebiet hat sich umfangreicher Bedarf an Aktualisierungen, Anpassungen und Änderungen mit Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan ergeben, so dass eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit anschließender Neubekanntmachung erforderlich ist.
Mit dem Einleitungsbeschluss zur 10. Änderung wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gotha begonnen. Es ist beabsichtigt, für die Zeit bis 2035 eine kontinuierlich geordnete städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet von Gotha festzusetzen und dabei alle zu berücksichtigenden Belange ausgewogen darzustellen. Die Neuaufstellung von Bebauungsplänen an Einzelstandorten ist unabdingbar an die Rahmensetzungen eines geänderten, zeitaktuellen Flächennutzungsplanes gebunden. Daher ist die Stadt Gotha bestrebt, ihre gesamtstädtische Planung so zügig wie möglich zu aktualisieren und den gegenwärtigen Erfordernissen anzupassen.
Die abschließende Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes erfolgt mit allen nachrichtlichen, redaktionellen und planerischen Änderungen und stellt damit die Lesbarkeit des Planwerkes auf dem dann aktuellen Stand her.