Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.gotha.de veröffentlichten Webinhalte der Stadtverwaltung Gotha. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen, können aber aktuell noch nicht alle Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde auf Grundlage eines Prüfberichtes der Zentralen Überwachunsgsstelle für digitale Barriefrefeit des Landes Thüringen im September 2024 durchgeführt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderung noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (Formulare, Vordrucke, Amtsblatt und andere) Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Bedienbarkeit der Navigation
  • durchgängige Tastaturbedienung
  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z. B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden.
  • Videoinhalte besitzen keinen direkten Untertitel.
  • Captcha-Abfragen bei Kontaktformularen stehen nur als Bildversion (Text aus Bild erkennen) zur Verfügung und bieten keine Alternative.

Wir sind aktuell bemüht, die aufgeführten Mängel zu beheben.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.09.2024 überarbeitet.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gern an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns, die Vorschläge zeitnah umzusetzen. Schreiben Sie eine E-Mail an: barrierefrei@gotha.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de