Bundestagswahl
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode des Bundestages beträgt vier Jahre.
Am 26. September 2021 hat die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag stattgefunden.
Die Stadt Gotha bildet zusammen mit weiteren Gemeinden und Städten des Landkreises Gotha und des Ilm-Kreises den Wahlkreis 191 Gotha - Ilm-Kreis. Bitte beachten Sie die Änderung der Wahlkreisnummer.
Um die beabsichtigten vorgezogenen Neuwahlen sicherzustellen, arbeiten die Verantwortlichen der Stadt Gotha sowie alle anderen Wahlbehörden bereits daran, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen, die unabhängig vom genauen Wahltermin umgesetzt werden können, schon jetzt zu ergreifen.
Soweit der Bundeskanzler, wie beabsichtigt die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG stellt und der Bundestag dem Kanzler nicht das Vertrauen ausspricht, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt.
Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).
Gewählt werden, vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen, 598 Abgeordnete, davon 299 in den Wahlkreisen und 299 über Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Weitere Informationen für Wählende (einschl. Auslandsdeutsche), für Bewerber/-innen und Parteien, zu Fristen und Terminen sowie zu den notwendigen Formularen und den Rechtsgrundlagen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Wahlhelfer gesucht!
Für die Absicherung der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages (voraussichtlich) am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Gotha Wahlhelfer.
Wenn Sie bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer mitwirken möchten, füllen Sie bitte die Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese per E-Mail an die Statverwaltung Gotha. Vielen Dank!
Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025