Landtagswahl
Die Wahl zum Thüringer Landtag richtet sich nach den Bestimmungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO). Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre.
Der 8. Thüringer Landtag wird am 01. September 2024 gewählt.
Das Wahlgebiet des Landes Thüringen ist zurzeit in 44 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Gotha bildet zusammen mit der Landgemeinde Hörsel den Wahlkreis 15 Gotha II.
Gewählt werden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus den Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiter Thüringen und des Kreiswahlleiters.
Wahlhelfer gesucht
Die Stadtverwaltung Gotha ist auch bei der Durchführung dieser Wahl auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha angewiesen.
Wenn Sie bei der Durchführung und Auszählung der Stimmen mitmachen wollen, dann senden Sie uns eine ausgefüllte Bereitschaftserklärung.
Für Ihren Einsatz am Wahltag erhalt die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (45,00 € für die Tätigkeit als Wahlvorsteher, je 35,00 € für die weiteren Mitglieder eines Wahlvorstandes).
Dokumente
Bereitschaftserklärung für die die Mitarbeit im Wahlvorstand zur Landtagswahl am 01. September 2024
Die Bereitschaftserklärung bei Interesse bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Wahlbüro übermitteln.