Bürgerservice
Das Team des BürgerBüros der Stadtverwaltung, im Neuen Rathaus am Ekhofplatz 24, hält von "A" – wie "Adressbuchsperre", bis "Z" – wie "Zweitpass beantragen", ein großes Portfolio an Leistungen für die Gothaerinnen und Gothaer bereit. Um den Besuch des BürgerBüros besser planen zu können und Wartezeiten zu minimieren, sollten Termine online reserviert werden. Nachdem dabei das gewünschte Anliegen in den verschiedenen Aufgabenbereichen ausgewählt wurde, kann unter Angabe der erforderlichen Daten ein passender Termin reserviert werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, mehrere Anliegen gleichzeitig zu wählen sowie die Anzahl gleicher Anliegen zu variieren. Wenn sie im Vorfeld Fragen dazu haben, beraten wir Sie gern auch telefonisch!
Wohngeldanträge ab 1. März im Landratsamt Gotha zu stellen
Zum 1. März 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in der Stadt Gotha.
Bislang wurden diese Anträge im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha bearbeitet. Aufgrund einer Änderung der Thüringer Zuständigkeitsverordnung im Wohngeldbereich wird diese Aufgabe nun vollständig an das Landratsamt Gotha übertragen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha, die Wohngeld ab dem Monat März beantragen möchten, sind dazu verpflichtet, ihren Antrag direkt im Landratsamt Gotha einzureichen. Eine Antragstellung im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Die Stadtverwaltung Gotha bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller, sich rechtzeitig auf diese Änderung einzustellen und sich bei Fragen telefonisch an das Sozialamt des Landratsamtes Gotha unter der 03621/214-801 zu wenden. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten werden rechtzeitig auf den Webseiten der Stadt Gotha und des Landratsamtes Gotha veröffentlicht.