Verpachtung von städtischen Grundstücken

Interessenbekundungsverfahren Elektroschnelladestationen

Luftbild Mühlgrabenweg Flur 8, Flurstück 21/20, öffnet größere AnsichtLuftbild Mühlgrabenweg Flur 8, Flurstück 21/20, öffnet größere Ansicht

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verpachtet auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgende Grundstücksteilfläche:

Angaben zum Objekt

Lage: Mühlgrabenweg
Nutzung: Freifläche zum Parken

Katasterangaben

Gemarkung: Gotha
Flur: 8
Flurstück: 21/20
Flächenangaben: ca. 960 m²

Objektbeschreibung

Das Grundstück befindet sich in Innenstadtnähe mit direkten Zugang zur historischen Altstadt durch die Ordonnanzgasse. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet und ist Bestandteil eines städtebaulichen Konzeptes. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen eine Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt vorzunehmen.

Gebot:

Mindestgebot 100,00 €/Monat pro Ladepunkt zzgl. Umsatzsteuer

Auflagen:

Auf dem vorgenannten gelb markierten Grundstück sind vom Pächter mindestens 12 HPC-Ladeeinrichtungen, öffentlich zugängliche Sanitäranlagen (insbesondere WC) sowie Einrichtungen, die einem gastronomischen Angebot (Snackautomaten) dienen können, zu errichten.
Auf der grün markierten Fläche des Grundstückes ist ein Grünausgleich in Form von mindestens 8 großkronigen Bäumen II. Ordnung mit 20/25 Stammumfang (Art nach Vorgabe vom Gartenamt) vorzusehen. Die Zwischenflächen sind mit Rasen einzusäen.
Mit Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung ist die öffentliche Durchfahrt dauerhaft zu gewährleisten.
Der Pächter ist für die Unterhaltung sämtlicher baulichen Einrichtungen sowie die Pflege der Grünflächen verantwortlich. Er muss ggf. die Verkehrsflächen auch baulich anpassen.
Die Einnahmen aus den Ladesäulen darf der Pächter behalten.
Der abzuschließende Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 16 Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme der HPC-Ladeinfrastruktur.

Alle mit dem Pachtgrundstück verbundenen Kosten sind vom Pächter zu tragen.

Fristen:

Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet mit Ablauf des 05.08.2024 (Posteingangsstempel der Stadt Gotha) entscheidend.

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Pachtgrundstückes "Mühlgrabenweg" mit dem Vermerk "Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!" einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Pachtgebot
  • schriftliches Nutzungskonzept
  • zeichnerische Planungsunterlagen mit Hinzufügung eines Lageplanes, Ansichten
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über die Verpachtung trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.
Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verpachten bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verpachten.

Ansprechpartner

Stadtbauamt, Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Herr Krumbein
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-820 oder 106

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachfolgend eingesehen werden

Kreuch
Oberbürgermeister