Wahlen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf diesen Seiten stellt Ihnen die Stadt Gotha Informationen zu den Wahlen, der Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften und weitere Informationen zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich über die Wahlergebnisse der Vergangenheit informieren.

Wahlhelfer gesucht!

Für die Absicherung der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages (voraussichtlich) am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Gotha Wahlhelfer.
Wenn Sie bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer mitwirken möchten, füllen Sie bitte die Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese per an die Stadtverwaltung Gotha. Vielen Dank!

Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sie haben Interesse einer an Tätigkeit in einem Wahlvorstand und fragen sich, was kommt da auf mich zu? Erfahren Sie nachstehend mehr:

Vorgezogene Bundestagwahl am 23. Februar 2025: Wichtiger Hinweis für Briefwähler, Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der verkürzten Fristen für die am 23. Februar 2025 stattfindende Wahl zum 21. Deutschen Bundestag können Briefwahlunterlagen wahrscheinlich erst ab 10. Februar 2025 bereitgestellt oder versandt werden.

Hintergrund hierfür ist, dass der Stadt Gotha erst zu diesem Zeitpunkt Stimmzettel seitens des Kreiswahlleiters zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist wiederum abhängig von der Zulassung der Wahlkreisbewerber (Erststimme) und der jeweiligen Landeslisten (Zweitstimme), welche durch den Kreiswahl- bzw. Landeswahlausschuss erfolgen muss. Dementsprechend wurden die örtlichen Wahlbehörden von der Bundeswahlleiterin bzw. Landeswahlleiter informiert, dass seitens der Kreiswahlleiter erst am Ende der 6. KW (wahrscheinlich am 08.02.2025) Stimmzettel an die Gemeinden ausgegeben können.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vorherigen Wahlen ist auch jetzt wieder mit erheblichen Postlaufzeiten zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Gotha keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten hat.

Es wird deshalb den Wahlberechtigten empfohlen, am Wahltag das jeweilige Wahllokal aufzusuchen und innerhalb der Wahlzeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zu wählen.

Soweit dies den Wahlberechtigten aufgrund objektiver Umstände nicht möglich ist den Wahlraum am Wahlsonntag aufzusuchen, wird seitens der Wahlbehörde der Stadt Gotha empfohlen, die Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen im Hanns-Cibulka-Saal der Heinrich Heine Bibliothek aufzusuchen und dort die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Öffnungszeiten der Ausgabestelle von Briefwahlunterlagen sind in der Zeit vom 10.02.2025 bis 21.02.2025
Montag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr (nur am 14.02.2025 bis 18:00 Uhr).

Dort wird auch die Möglichkeit bestehen vor Ort zu wählen. Soweit Dritte (Verwandte, Bekannte oder Nachbarn) von Wahlberechtigten beauftragt werden, für diese die Briefwahlunterlagen abzuholen bzw. zu beantragen und abzuholen, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vollmachten auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs (Wahlscheinantrag) vollständig ausgefüllt sind. Dies erspart den Wahlberechtigten und Bevollmächtigten ggf. doppelte Wege. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sind auch die Angaben zum Ort und den Öffnungszeiten der Ausgabestelle zu finden. Beachten Sie bitte, dass am Freitag vor der Wahl (am 21. Februar 2025) aufgrund einer Rechtsänderung Briefwahlunterlagen und Wahlscheine nur bis 15:00 Uhr beantragt werden können.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass Bevollmächtigte lediglich die Briefwahlunterlagen für einen Wahlberechtigten beantragen und/oder abholen können. Eine Vollmacht unabhängig von der Art (auch notariell beurkundete Vollmachten) berechtigen den Inhaber nicht dazu, für den Vollmachtgeber zu wählen. Dies stellt in der Regel eine Wahlfälschung und damit eine strafbare Handlung dar (vgl. § 107a StGB).

Wahlberechtigte, die keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bis zum 02.02.2025 erhalten haben, können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn diese im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte können in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Zeitraum, Ort und Verfahren ist der amtlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag zu entnehmen. Die Bekanntmachung erfolgt im Januar 2025 im Internet auf der Webseite der Stadt Gotha unter „Wahlen“ und dort unter „Bekanntmachungen“.

gez. M. Langenhan
Wahlbeauftragter

 

Sie haben Interesse einer an Tätigkeit in einem Wahlvorstand und fragen sich, was kommt da auf mich zu?

Die Wahlhelfer/-innen erhalten für Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung. Vorsteher/-innen eines Wahlvorstandes erhalten 45,00 €, die weiteren Mitglieder 35,00 € pro Tag. Zusätzlich werden pauschale Entschädigungen für die Nutzung des privaten Telefons und den Transport von Unterlagen an einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes ausgezahlt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Wahlentschädigungssatzung.

Hier ein kleiner Abriss der Aufgaben in einem Wahlvorstand:
In der Stadt Gotha gibt es derzeit 40 Urnenwahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke mit je einem Wahllokal in denen jeweils 6 bis 9 (i. d. R. 7) ehrenamtliche Wahlhelfer den Wahlvorstand bilden. Ein Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/-in, einem/-er stellv. Wahlvor-steher/-in, dem/der Schriftführer/-in und der entsprechenden Anzahl von Beisitzern. Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, sollte selbst als Wähler/-in an der Bundestagswahl teilnehmen können. Das heißt, man muss für die Bundestagswahl 18 Jahre alt sein. Personen, die bei der Wahl kandidieren, dürfen nicht als Wahlhelfer/-in im Einsatz sein.

In den Urnenwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 07:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Während der Wahlzeit geben die Mitglieder des Wahlvorstandes an die Wahlberechtigten des Wahlbezirkes die Stimmzettel aus, achten auf den korrekten Wahlablauf und führen das Wahlverzeichnis. In der eigentlichen Wahlzeit (08:00 bis 18:00 Uhr) müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht alle durchgängig anwesend sein. In der Regel teilen die Wahlvorsteher/-innen ihre Teams bereits vorab in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein. Ab 18:00 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung im Wahllokal zusammen.

In den Briefwahllokalen kommen die Mitglieder des Briefwahlvorstandes um 14:30 Uhr zusammen und prüfen zunächst die Korrektheit der Wahlscheine der eingegangenen Wahlbriefe. Ab 18:00 Uhr beginnt auch hier die Ergebnisermittlung mit dem Öffnen der Stimmzettelumschläge und der Entnahme und Prüfung der Stimmzettel.

Bitte rechnen Sie mit einem Ende der Ergebnisfeststellung ab ca. 22:00 Uhr, voraussichtlich aber früher. Dies ist im hohen Maße von der Wahlbeteiligung bzw. des Briefwahlaufkommens im jeweiligen Wahlbezirk abhängig, wobei die Briefwahlbezirke aufgrund der zu erledigenden Aufgaben tendenziell mehr Zeit für die Ergebnisermittlung benötigen.

Falls Sie Ihre Bereitschaft erklären, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatz bei der Planung soweit wie möglich berücksichtigen.

Nutzen Sie bitte das entsprechende Formular "Bereitschaftserklärung" und senden Sie uns diese per .

Alternativ können Sie das Formular nach dem Ausfüllen auch ausdrucken und per Post an die
Stadtverwaltung Gotha
Wahlbüro
Hauptmarkt 1
99867 Gotha

senden oder bei der Stadtverwaltung Gotha im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Rathauses (Hauptmarkt 1) bzw. des Neuen Rathauses (Ekhofplatz 24) einwerfen bzw. an den jeweiligen Infotheken abgeben.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden zu den konkreten Aufgaben am Wahltag während der Wahlzeit und der Ergebnisermittlung speziell informiert, der/die Wahlvorsteher/-in, der/die Stellvertreter/-in und der/die Schriftführer/-in in Präsenz geschult. Nähre Informationen erhalten Sie mit Ihrer Berufung.