Wahlen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf diesen Seiten stellt Ihnen die Stadt Gotha Informationen zu den Wahlen, der Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften und weitere Informationen zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich über die Wahlergebnisse der Vergangenheit informieren.

Wahlhelfer gesucht!

Für die Absicherung der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages (voraussichtlich) am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Gotha Wahlhelfer.
Wenn Sie bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer mitwirken möchten, füllen Sie bitte die Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese per an die Stadtverwaltung Gotha. Vielen Dank!

Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sie haben Interesse einer an Tätigkeit in einem Wahlvorstand und fragen sich, was kommt da auf mich zu? Erfahren Sie nachstehend mehr:

Sie haben Interesse einer an Tätigkeit in einem Wahlvorstand und fragen sich, was kommt da auf mich zu?

Die Wahlhelfer/-innen erhalten für Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung. Vorsteher/-innen eines Wahlvorstandes erhalten 45,00 €, die weiteren Mitglieder 35,00 € pro Tag. Zusätzlich werden pauschale Entschädigungen für die Nutzung des privaten Telefons und den Transport von Unterlagen an einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes ausgezahlt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Wahlentschädigungssatzung.

Hier ein kleiner Abriss der Aufgaben in einem Wahlvorstand:
In der Stadt Gotha gibt es derzeit 40 Urnenwahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke mit je einem Wahllokal in denen jeweils 6 bis 9 (i. d. R. 7) ehrenamtliche Wahlhelfer den Wahlvorstand bilden. Ein Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/-in, einem/-er stellv. Wahlvor-steher/-in, dem/der Schriftführer/-in und der entsprechenden Anzahl von Beisitzern. Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, sollte selbst als Wähler/-in an der Bundestagswahl teilnehmen können. Das heißt, man muss für die Bundestagswahl 18 Jahre alt sein. Personen, die bei der Wahl kandidieren, dürfen nicht als Wahlhelfer/-in im Einsatz sein.

In den Urnenwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 07:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Während der Wahlzeit geben die Mitglieder des Wahlvorstandes an die Wahlberechtigten des Wahlbezirkes die Stimmzettel aus, achten auf den korrekten Wahlablauf und führen das Wahlverzeichnis. In der eigentlichen Wahlzeit (08:00 bis 18:00 Uhr) müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht alle durchgängig anwesend sein. In der Regel teilen die Wahlvorsteher/-innen ihre Teams bereits vorab in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein. Ab 18:00 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung im Wahllokal zusammen.

In den Briefwahllokalen kommen die Mitglieder des Briefwahlvorstandes um 14:30 Uhr zusammen und prüfen zunächst die Korrektheit der Wahlscheine der eingegangenen Wahlbriefe. Ab 18:00 Uhr beginnt auch hier die Ergebnisermittlung mit dem Öffnen der Stimmzettelumschläge und der Entnahme und Prüfung der Stimmzettel.

Bitte rechnen Sie mit einem Ende der Ergebnisfeststellung ab ca. 22:00 Uhr, voraussichtlich aber früher. Dies ist im hohen Maße von der Wahlbeteiligung bzw. des Briefwahlaufkommens im jeweiligen Wahlbezirk abhängig, wobei die Briefwahlbezirke aufgrund der zu erledigenden Aufgaben tendenziell mehr Zeit für die Ergebnisermittlung benötigen.

Falls Sie Ihre Bereitschaft erklären, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatz bei der Planung soweit wie möglich berücksichtigen.

Nutzen Sie bitte das entsprechende Formular "Bereitschaftserklärung" und senden Sie uns diese per .

Alternativ können Sie das Formular nach dem Ausfüllen auch ausdrucken und per Post an die
Stadtverwaltung Gotha
Wahlbüro
Hauptmarkt 1
99867 Gotha

senden oder bei der Stadtverwaltung Gotha im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Rathauses (Hauptmarkt 1) bzw. des Neuen Rathauses (Ekhofplatz 24) einwerfen bzw. an den jeweiligen Infotheken abgeben.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden zu den konkreten Aufgaben am Wahltag während der Wahlzeit und der Ergebnisermittlung speziell informiert, der/die Wahlvorsteher/-in, der/die Stellvertreter/-in und der/die Schriftführer/-in in Präsenz geschult. Nähre Informationen erhalten Sie mit Ihrer Berufung.