Interessenbekundungsverfahren Grundstücke an der Kindleber Straße
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Gotha
Angaben zum Objekt
Lage: an der Kindleber Straße
Nutzung: Bauland
Katasterangaben: Gemarkung Gotha, Flur 7
Grundstücke:
Flurstücksnummer 65, 119 m²
Flurstücksnummer 66/3, 303 m²
Flurstücksnummer 67, 110 m²
Flurstücksnummer 68, 110 m²
insgesamt: 642 m²
Objektbeschreibung
Die Verkaufsfläche befindet sich im Stadtteil Gotha-Ost und ist zurzeit überwiegend wild bewachsen. Die Umgebung wird durch Wohn- und Geschäftshäuser geprägt. Angesichts der großen Wohnraumnachfrage ist eine Wohnbebauung der ausgeschriebenen Grundstücksflächen vorgesehen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Zukünftige Bauvorhaben sollten sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Vorgesehen ist eine zukünftige Bebauung in geschlossener Bauweise (Grenzbebauung) sowie straßenbegleitend in einer Flucht.
Die ausschließliche Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen/Carports oder sonstiger Nebenanlagen auf den Verkaufsgrundstücken ist aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen.
Im Bereich der Kindleber Straße befindet sich unmittelbar vor dem Flurstück 65 ein Verteilerkasten (Multifunktionsgehäuse) der Deutschen Telekom Technik GmbH, deren Versorgungsleitungen an der westlichen Grenze des Flurstückes 65 verlaufen.
Mindestgebot:
68,00 Euro/m² (aktueller Bodenrichtwert)
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe der Grundstücke (Gotha, Flur 7, Flurstücksnummer) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Weitere Informationen:
Der Verkauf einzelner Grundstücke/Grundstücksteilflächen an Bieter ist möglich, wenn der Verkauf der restlichen Verkaufsgrundstücke gewährleistet ist. Der Verkauf an Bieter für die Gesamtverkaufsfläche hat Vorrang.
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.
Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachfolgend eingesehen werden. Die Einsichtnahme in den Lageplan mit Luftbildauswertung ist ebenfalls mittels nachfolgender PDF-Dateien möglich.
Kreuch
Oberbürgermeister