Interessenbekundungsverfahren Kleingartengrundstücke in der Gemarkung Gotha - Im Breiten Feld
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgende Kleingartengrundstücke in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt
Lage: Im Breiten Feld/südlich der Kindleber Straße
Nutzung: Kleingarten
Katasterangaben
Gemarkung Gotha
Flur 28
Grundstücke
Flurstück: 277, 618 m²
Flurstück: 442, 600 m²
Objektbeschreibung
Die Grundstücke liegen in der Nähe der Kindleber Straße im Areal "Breites Feld". Die Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt über die angrenzenden Wege. Die Grundstücke sind eingefriedet und jeweils als Einzelgarten verpachtet. Die bestehenden Pachtverträge (jährliche Verlängerungsmöglichkeit) sind vom Erwerber zu übernehmen. Eine Weiternutzung der Grundstücke ist ausschließlich als Garten/Erholungsfläche möglich. Auf den Verkaufsgrundstücken befindliche bauliche Anlagen stehen nicht im Eigentum des Verkäufers.
Die Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Gotha wurde für den Bereich des Breiten Feldes eine Nutzung als Dauerkleingärten festgesetzt. Mögliche Bebauungen der Verkaufsgrundstücke orientieren sich am Bundeskleingartengesetz, der Thüringer Bauordnung und am Baugesetzbuch.
Gebot
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Das Mindestgebot beträgt 6,00 Euro/m² (rd. 86 % des aktuellen Bodenrichtwertes i. H. v. 7,00 Euro/m².)
Auflagen
Der Verkauf von Grundstücksteilflächen ist ausgeschlossen. Der Verkauf ist nur an einen Bieter möglich. Ein Bieter kann mehrere Verkaufsgrundstücke erwerben.
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.
Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Ausschreibungsfrist
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 25.11.2024 (Posteingangsstempel der Stadt Gotha ist entscheidend).
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Grundstückes (Flur 28, Flurstücksnummer) mit dem Vermerk "Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!" einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.
Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail
Kreuch
Oberbürgermeister
Anlage
Lageplan mit Luftbildauswertung
Fotos