Verkauf Grundstück Weimarer Straße 96
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Grundstück in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt
Lage: Weimarer Straße 96
Nutzung: Bauland
Katasterangaben
Gemarkung: Gotha
Flur: 38
Flurstück: 321/1
Flächenangaben: 805 m²
Objektbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Gotha-Siebleben. Es liegt innerhalb der Ortslage und ist bebaubar. Die zukünftige Bebauung muss sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen. In der Umgebung befinden sich 2-3-geschossige Wohngebäude, die den Maßstab für eine zukünftige Bebauung bilden. Die zukünftige Wohnbebauung muss die vorhandenen Fluchten der Weimarer Straße und der Mönchallee aufnehmen.
Gebot:
Das Mindestgebot beträgt 53,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert).
Auflagen:
Der Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung enthalten. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Nutzungskonzept innerhalb von 3 Jahren ab der Eigentumsumschreibung umzusetzen.
Die zukünftigen Grundstückszufahrten werden sowohl von der Weimarer Straße als auch von der Mönchallee gestattet; die Zufahrten sind so weit als möglich vom Einmündungsbereich entfernt anzuordnen.
Auf dem Grundstück befinden sich öffentliche Versorgungsanlagen (Leitungen und Kabelverteilerkästen öffentlicher Versorgungsträger), welche teilweise vor dem Verkauf dinglich gesichert werden. Die Versorgungsanlagen sind vom Erwerber zu übernehmen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Schacht, welcher mit einer Stahlplatte verschraubt ist. Dieser Schacht hat keine Funktion als öffentliche Versorgungsanlage; mutmaßlich handelt es sich hierbei um einen ehemaligen Brunnen.
Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und eventuell anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-106
E-Mail
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.
Kreuch
Oberbürgermeister