Verkauf Grundstücke An der Edelhof- bzw. Ziegeleigasse
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgende Grundstücksteilflächen in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt:
Lage: an der Edelhof- bzw. Ziegeleigasse
Nutzung: Weg
Katasterangaben:
Gemarkung Gotha
Flur 37
Flurstück Teilfläche A und Teilfläche B von Flurstück 67/17
Flächenangaben ca. 30 m² und ca. 31 m²
Objektbeschreibung:
Die Grundstücke befinden sich im Stadtteil Gotha-Siebleben. Die Teilflächen des Flurstückes 67/17 werden derzeit als Weg genutzt. Beim Flurstück 67/17 handelt es sich um keinen gewidmeten öffentlichen Weg gemäß dem Thüringer Straßengesetz. Die Umgebung wird durch die beidseitig anliegenden Wohngrundstücke geprägt. Eine Weiternutzung der Teilflächen A und B als Privatweg der Stadt Gotha ist nicht vorgesehen. Die Teilflächen A und B des Flurstückes 67/17 sollen in die Nutzung der anliegenden Wohngrundstücke integriert werden. Im Baulastenverzeichnis des Bauordnungsamtes der
Stadt Gotha sind zum Flurstück 67/17 keine Baulasten zugunsten der anliegenden Grundstückseigentümer eingetragen.
Gebot:
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Das Mindestgebot beträgt 36,00 €/m² (Minderung des aktuellen Bodenrichtwertes in
Höhe von 60,00 €/m² um 40%).
Auflagen:
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.
Der Verkauf der Teilflächen erfolgt jeweils nur an einen Bieter. Der Verkauf erfolgt auch an gemeinsame Bieter zum Eigentumsübergang der jeweiligen Teilfläche in das gemeinschaftliche Eigentum der gemeinsamen Bieter.
Die Vermessung erfolgt erst nach der Beurkundung des Kaufvertrages auf Kosten des Käufers.
Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender
Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail: liegenschaften@gotha.de
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.
Kreuch
Oberbürgermeister