Verkauf Kleingartengrundstücke Im Breiten Feld
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung nachfolgende Kleingartengrundstücke in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt:
Lage Im Breiten Feld/Südlich der Kindleber Straße
Nutzung Kleingarten
Katasterangaben:
Gemarkung Gotha
Flur 28
Grundstücke:
Flurstücksnummer 275, Größe 618 m²
Flurstücksnummer 331, Größe 600 m² (laufende Verhandlung!)
Objektbeschreibung:
Die Grundstücke liegen in der Nähe der Kindleber Straße im Areal „Breites Feld“. Bei den Grundstücken handelt es sich jeweils um einen Einzelgarten. Die Grundstücke sind unbebaut und eingefriedet. Jeder Einzelgarten wird auf der Grundlage eines Kleingartenpachtvertrages (Pachtende: 30.09.2024) genutzt. Die bestehenden Pachtverträge sind vom Erwerber zu übernehmen.
Die Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zuwegung der Grundstücke erfolgt über jeweils angrenzende Wege. Laut rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Gotha wurden für den Bereich des Breiten Feldes Dauerkleingärten festgesetzt. Daher sind die Grundstücke ausschließlich als Garten/Erholungsfläche zu nutzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wohnen in diesem Gebiet baurechtlich unzulässig ist. Beabsichtigte bauliche Maßnahmen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Gotha formell zu beantragen.
Gebot:
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Das Mindestgebot beträgt 6,00 Euro/m² (aktueller Bodenrichtwert).
Auflagen:
Der Verkauf von Grundstücksteilflächen ist ausgeschlossen. Der Verkauf ist nur an einen Bieter möglich. Ein Bieter kann beide Grundstücke erwerben.
Über das Flurstück 275 verläuft eine öffentliche Versorgungsleitung der Stadtwerke Gotha Netz GmbH, welche grundbuchlich gesichert und vom Erwerber zu übernehmen ist. Das Flurstück 275 ist mit der Eintragung einer Baulast in das beim Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Gotha geführte Baulastenverzeichnis zugunsten des Nachbarflurstückes 274 belastet (Regelung zum Fortbestand der unbebauten Grenzabstandsfläche an der östlichen Flurstücksgrenze im Bereich der Gartenlaube des Nachbarn).
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe der Grundstücke (Gotha, Flur 28, Flurstücksnummer) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail: liegenschaften@gotha.de
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann unter nachstehend eingesehen werden.
Kreuch
Oberbürgermeister