Verkauf Kleingartengrundstücke Im Breiten Feld/Südlich der Kindleber Straße

Kleingartengrundstücke Kleingartengrundstücke Im Breiten Feld/Südlich der Kindleber StraßeIm Breiten Feld/Südlich der Kindleber StraßeKleingartengrundstücke Kleingartengrundstücke Im Breiten Feld/Südlich der Kindleber StraßeIm Breiten Feld/Südlich der Kindleber Straße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgende Kleingartengrundstücke in der Gemarkung Gotha:

Angaben zum Objekt

Lage: Im Breiten Feld/Südlich der Kindleber Straße
Nutzung: Leerstehender Kleingarten

Katasterangaben

Gemarkung Gotha, Flur 28

Grundstücke

Flurstücksnummer/Größe/Fläche in m²
289/615 m²
291/615 m²
292/615 m²
294/615 m²
297/615 m²
298/615 m²
345/600 m²
357/600 m²
358/600 m²
361/600 m²
401/600 m²

Objektbeschreibung

Die Grundstücke befinden sich südlich der Kindleber Straße im Gebiet „Im Breiten Feld“. Die Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zuwegung der Grundstücke erfolgt über jeweils angrenzende Wege. Laut rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Gotha wurden für den Bereich des Breiten Feldes Dauerkleingärten festgesetzt. Daher sind die Grundstücke ausschließlich als Garten/Erholungsfläche zu nutzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wohnen in diesem Gebiet baurechtlich unzulässig ist. Beabsichtigte bauliche Maßnahmen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Gotha formell zu beantragen. Die Grundstücke sind unbebaut und tlw. verwildert bzw. vorläufig landwirtschaftlich genutzt. Die Grundstücke sind nicht verpachtet. Vorhandene Überbleibsel der vorherigen kleingärtnerischen Grundstücksnutzung, z. B. Einfriedungen, Zäune usw. sind vom Käufer zu übernehmen.

Gebot

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 6,00 Euro/m² (z.T. aktueller Bodenrichtwert).

Auflagen

Der Verkauf von Grundstücksteilflächen ist ausgeschlossen. Der Verkauf ist nur an einen Bieter möglich. Der Verkauf von mehreren Grundstücken an einen Bieter ist möglich. Der Käufer muss den Grenzverlauf seines Kaufgrundstückes auf seine Kosten z. B. auf der Grundlage einer Grenzanzeige feststellen lassen. Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evt. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe der Grundstücke (Gotha, Flur 28, Flurstücksnummer) einzureichen. Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt. Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner

Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.