Verkauf Rasenweg nördlich der Weimarer Straße

Lageplan Rasenweg nördlich der Weimarer StraßeLageplan Rasenweg nördlich der Weimarer Straße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Gotha:

Angaben zum Objekt:
Lage Nördlich der Weimarer Straße
Nutzung Rasenweg

Katasterangaben:
Gemarkung Gotha
Flur 37
Flurstücke 1/1, 1/2
Fläche-Größe 407 m², 250 m²

Objektbeschreibung:
Die Grundstücke befinden sich im Stadtteil Gotha-Siebleben. Die Grundstücke liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gem. § 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Der Charakter der umgebenden Bebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO. Die Grundstücke sind unbebaut und dienen zurzeit der rückwärtigen Erreichbarkeit der nördlich und südlich anliegenden Baugrundstücke. Bauvorhaben sind auf den Grundstücken unzulässig. Ein Erwerb ist nur zur Erweiterung der Hausgärten möglich. Gartenzugänge der Anlieger am Rasenweg müssen vom Erwerber nicht gewährt werden.

Gebot:
Der Verkauf erfolgt zum Mindestgebot.

Das Mindestgebot für beide Flurstücke (Fläche-Größe: 657 m² - schwarz-kariert) beträgt 8.400,00 €. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt nur an einen Bieter. Ein Einzelverkauf der Grundstücke ist nicht möglich.

Auflagen:
Auf dem Flurstück 1/1 befinden sich öffentliche Versorgungsleitungen der Stadtwerke Gotha Netz GmbH, welche vor dem Verkauf dinglich gesichert werden und vom Erwerber zu übernehmen sind.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser-
und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen
vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den
Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Ekhofplatz 24, 99867 Gotha
Telefon: 03621/222-106

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.