Verkauf Grundstück Nähe Vogesenstraße ***laufende Verhandlungen***

Flurkarte zum Grundstück Nähe VogesenstraßeFlurkarte zum Grundstück Nähe Vogesenstraße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Grundstück:

Angaben zum Objekt
Lage: Nähe Vogesenstraße
Nutzung: Grünfläche

Katasterangaben
Gemarkung: Gotha
Flur: 11
Flurstück: 4/68
Flächenangaben: 289 m²

Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und unterliegt der Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Das Gebiet entspricht einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung. Der Maßstab für eine Bebauung des Grundstückes wird durch die vorhandenen zweigeschossigen Gebäude im Bereich Vogesenstraße/Feldstraße vorgegeben. Aus städtebaulichen Gründen ist die ausschließliche Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen/Carports ausgeschlossen.

Gebot
Mindestgebot 62,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert)

Auflagen
An der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen öffentliche Versorgungsanlagen der "Stadtwerke Gotha NETZ GmbH", welche grundbuchlich zu sichern sind.

Der Käufer wird verpflichtet an der westlichen Grundstücksgrenze über einen 1 Meter breiten Streifen ein Wegerecht zu Gunsten der Flurstücke 4/67, 4/54, 4/53 und 4/52 grundbuchlich zu sichern.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes "Nähe Vogesenstraße" einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.
Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner
Stadtbauamt, Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431 oder 106

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.