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Neuwahl der Schiedsstellen 2 und 3 in Gotha für die Amtszeit von 2025 - 2030

Die Stadtverwaltung Gotha wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Gotha davon informiert, dass die Schiedsperson der Schiedsstellen 2 + 3 in Gotha mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden wurde. Aus diesem Grunde schreibt nun die Stadtverwaltung Gotha die Neuwahl der Schiedsstellen 2 und 3 aus. Aufgerufen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Bereich der Schiedsstellen wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Die ausführliche Ausschreibung finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.gotha.de/de/ausschreibungen.