einfache Melderegisterauskunft - beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Wenn mit den von der anfragenden Person oder Stelle gemachten Angaben im Melderegister keine Person oder mehrere Personen gefunden werden oder wenn eine Auskunftssperre nach § 51 BMG oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG vorliegt oder sonstige schutzwürdige Interessen gemäß § 8 BMG der Erteilung einer Auskunft entgegenstehen, erfolgt die Erteilung der Melderegisterauskunft mit einer neutralen Antwort („Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“).

Der Empfänger der Auskunft hat die Pflicht, die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 - 4 DSGVO zu unterrichten. Davon ausgenommen sind die in Art. 14 Abs. 5 DSGVO aufgezählten Fälle, wenn und soweit

  • die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
  • die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
  • die Erlangung oder Offenlegung durch deutsches oder Unionsrecht, denen der Verantwortliche unterliegt und das geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, ausdrücklich geregelt ist, oder
  • die personenbezogenen Daten gemäß deutschem oder Unionsrecht dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen.

Im Fall einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft besteht die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO ebenfalls nicht, wenn

  • durch ihre Erfüllung ein rechtliches Interesse, insbesondere die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, beeinträchtigt würde, sofern nicht das berechtigte Interesse der betroffenen Person an der Erfüllung der Informationspflicht überwiegt.

Verfahrensablauf

Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder - eine Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

  • Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
  • Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 13,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.

Ein Service des Landes Thüringen