Wilden Müll zur Entsorgung melden

Leistungsbeschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des Fundortes
  • Beschreibung der Verunreinigung
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Ein Service des Landes Thüringen