Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

Ein Service des Landes Thüringen