Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Thüringen