Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.
Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.
An wen muss ich mich wenden?
an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Welche Gebühren fallen an?
Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.
Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Widerspruch
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ein Service des Landes Thüringen