Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

Rechtsbehelf

Klage

Widerspruch

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Ein Service des Landes Thüringen