Interessenbekundungsverfahren Grundstücke an der Hersdorfstraße/hinter Mohrenstraße 27 a

Lageplan der Flurstücke, öffnet größere AnsichtLageplan der Flurstücke, öffnet größere Ansicht

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgende Grundstücke im Komplex in der Gemarkung Gotha.

Angaben zum Objekt

Lage: an der Hersdorfstraße/hinter Mohrenstraße 27 a
Nutzung: Bauland

Katasterangaben

Gemarkung: Gotha
Flur: 6
Grundstücke:
Flurstücksnummer 228/2, Fläche 189 m²
Flurstücksnummer 257/2, Fläche 604 m²
Fläche insgesamt: 793 m²

Objektbeschreibung und Auflagen

Die Verkaufsfläche liegt am östlichen Rand von Gothas Innenstadt und ist zurzeit unbebaut und überwiegend wild bewachsen. Sie befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt Gotha". Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des städtebaulichen Rahmenplans "Mohrenquartier" und sind gemäß dieser Vorgabe und unter Beachtung des § 34 BauGB bebaubar. Die Verkaufsfläche ist als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Gotha festgeschrieben.

Eine Neubebauung der Verkaufsfläche ist unter folgenden städtebaulichen Bedingungen möglich:

  • straßenbegleitende Bebauung
  • Gebietskategorie: Wohnbaufläche
  • Grundflächenzahl: 0,4, mit Nebenanlagen max. 0,6
  • Geschossigkeit: 2-3 Geschosse zuzüglich Dachgeschoss
  • Nutzung:
    • Erdgeschoss: nicht störendes Gewerbe/Wohnen
    • 1./2. Obergeschoss: Wohnen
    • Dachgeschoss: Wohnen

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück (Parzelle) nachzuweisen.
Die Grundstücke sind in ihrer Gesamtheit zu erwerben. Der Verkauf ist nur an einen Bieter möglich.

Die Baufertigstellung hat innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung zu erfolgen. Der Kaufvertrag wird diese Bauverpflichtung enthalten.

Der Käufer muss sich zur Grundstücksvereinigung bereiterklären.

Über die Verkaufsflächen verlaufen öffentliche Versorgungsleitungen der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH, welche grundbuchlich gesichert und vom Erwerber zu übernehmen sind.

Da es sich um Grundstücke im Sanierungsgebiet handelt, erfolgt der Verkauf zum sanierungsunbeeinflussten Anfangswert. Gemäß § 154 BauGB hat der Käufer eines Grundstückes im Sanierungsgebiet nach Abschluss der Sanierung (§ 162/163 BauGB) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, welcher der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht.

Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.

Kaufpreis

68.198,00 Euro (aktueller Bodenrichtwert)

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe der Grundstücke (Gotha, Flur 6, Flurstücksnummer) einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner

Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Ujma
Telefon: 03621/222-431

Stadtentwicklungsamt/Sanierung, Frau Ernst
Telefon: 03621/222-613

Ekhofplatz 24
99867 Gotha

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden. Die Einsichtnahme in den Lageplan mit Luftbildauswertung ist ebenfalls nachstehend möglich.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.