Ab heute versendet die Stadt Gotha über 12.000 neue Grundsteuerbescheide an die Eigentümer


Fragen zum Messbetrag, zum Grundsteuerwert oder zu Änderungen, beispielsweise des Eigentümers, müssen direkt an das Finanzamt Gotha gerichtet werden: Tel. 0361/573637780. Ein Antrag auf Fehlerbeseitigung und Änderung kann auch über das ELSTER-Portal gestellt werden. Erst nach Bearbeitung durch das Finanzamt Gotha bekommt die Stadt Gotha neue Daten und kann den Grundsteuerbescheid ändern.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Gotha ist in der Regel nur bei Zweifeln an dem zugrundeliegenden Hebesatz oder bei Unstimmigkeiten zwischen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes und Grundsteuerbescheid der Stadt sinnvoll.
Sonstige Anliegen können gerne telefonisch, ohne Einlegung eines Widerspruches, geklärt werden. Die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung Steuern, sind: Mo und Fr 9.00-12.00 Uhr, Di 13.00-16.00 Uhr und Do 9.00-12.00 Uhr sowie 13.00-18.00 Uhr.
Informationen zur Grundsteuerreform stehen auf der Homepage der Stadt Gotha unter der Rubrik „Infos zur Grundsteuer 2025“ unter www.gotha.de/de/grundsteuer zur Verfügung oder auf der Homepage des Finanzamtes Gotha unter: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gotha .