Leistungen A-Z

Hier finden Sie alle Leistungen der Stadtverwaltung Gotha.

  • Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte ...

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  • Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der ...

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  • Wahlhelfer werden

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im ...

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  • Wahlrechtsbescheinigung erhalten

    Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu ...

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  • Wahlschein beantragen

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese ...

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  • Wilden Müll zur Entsorgung melden

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür ...

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  • Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

    Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch ...

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  • Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialwohnung, allerdings wird mit dem ...

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  • Wohnen - Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Um Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen, ist dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Baubehörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Wohnung oder ein ...

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  • Wohngeld Änderungsmitteilung

    Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in bestimmten Fällen mitteilen. Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem ...

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  • Wohngeld Erhöhungsantrag

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu ...

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  • Wohngeld Erstantrag

    Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, ...

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  • Wohngeld Weiterleistungsantrag

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums ...

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  • Wohnort Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen. Ziehen Sie ...

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  • Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei ...

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  • Wohnsitz abmelden

    Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die ...

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  • Wohnsitz ändern

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ...

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  • Wohnsitz ummelden

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ...

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  • Wohnung anmelden

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Verspätete Anmeldungen durch Überschreitung der Anmeldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. ...

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  • Wohnungsgeberbestätigung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit ...

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