Öffentliche Nachbarschaftszustellung: Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Schleuderbetonmastes

Amtliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 71 ThürBO für den Neubau eines Schleuderbetonmastes 20m mit Versorgungseinheit (Technik) auf Betonfundament – öffentliche Nachbarschaftszustellung nach § 69 ThürBO

Auf dem Grundstück in Gotha, Gemarkung Uelleben, Flur 5, Flurstücke 305/21 wurde eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schleuderbetonmastes 20m mit Versorgungseinheit (Technik) auf Betonfundament mit Nebenbestimmungen erteilt.

Für diese öffentliche Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 25.11.2024 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Gotha, 99867 Gotha, Hauptmarkt 1, Widerspruch erhoben werden.

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.Nr. 03621-222623 erforderlich.