Anpassung der Gewerbesteuer
Die Stadt Gotha beabsichtigt, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Veranlagungsjahr 2025 von 400 % auf 420 % anzupassen, da der Gewerbesteuerhebesatz in Gotha derzeit nicht nur unter dem Thüringer Durchschnittswert liegt, sondern im Vergleich mit Thüringer Städten ähnlicher Einwohnerzahl am geringsten ist. Die letzte Anpassung des Hebesatzes der Gewerbesteuer fand im Jahr 2012 statt.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt neben der Grundsteuer zu den wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Die Höhe der Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbesteuermessbetrag, welcher durch das zuständige Finanzamt festgesetzt wird, multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Gotha.
Mit der vorliegenden Anpassung bewegt sich die Stadt Gotha somit weiterhin unterhalb oder maximal auf dem gleichen Niveau der Hebesätze vergleichbarer Städte:
Hebesätze der mit Gotha vergleichbaren Gemeinden in Thüringen (anhand Einwohnerzahl)
Stand: 31.12.2023
Kreisfreie Stadt/Landkreis/Gemeinde: Gewerbesteuer (%)
Suhl, Stadt: 424 %
Weimar, Stadt: 430 %
Nordhausen, Stadt: 440 %
Eisenach, Stadt: 460 %
Mühlhausen/Thüringen, Stadt: 420 %
Gotha, Stadt: 400 %
Ilmenau, Stadt: 420 %
Mittelwert: 428 %