Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt
Gesamtvolumen von 117 Millionen und hohes Niveau freiwilliger Leistungen
Am 1. Februar 2024 ging die Genehmigung der Kommunalaufsicht zum Haushalt der Stadt Gotha für das Jahr 2024 ein. Die Kreditermächtigung von 3.806.700 Euro wurde genehmigt, ebenso die Verpflichtungsermächtigungen mit 65.156.400 Euro.
Mit der Veröffentlichung der Satzung auf der Internetseite der Stadt Gotha wurde die vorläufige Haushaltsführung beendet und es können neue Maßnahmen und Investitionen begonnen werden.
Der Verwaltungshaushalt hat im Jahr 2024 ein Volumen von 92.105.000 Euro, der Vermögenshaushalt 25.058.100 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre ermöglichen die Beantragung von Fördermitteln und Vergabe von Aufträgen für die zahlreichen Investitionsmaßnahmen. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden nicht geändert und bleiben somit für Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger stabil. Durch die Kreditermächtigung ist es möglich, zahlreiche Investitionsvorhaben der Stadt Gotha zu realisieren.
Oberbürgermeister Knut Kreuch, der dem Stadtrat die erfreuliche Nachricht der Haushaltsgenehmigung in der Stadtratssitzung am 1. Februar 2024 überbringen konnte, dankte Landrat Onno Eckert und dem Landratsamt Gotha für die schnelle Bearbeitung, die wieder einen zügigen Start der Investitionen zugunsten der Gothaer Bürgerschaft ermöglicht.
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