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Verkehrliche Änderungen im Innenstadtbereich

Ab Montag, den 28.10.2024 kommt es in Straßen des Innenstadtbereichs zu verkehrlichen Änderungen. Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dafür um erhöhte Aufmerksamkeit.

Am Myconiusplatz erfolgen Anpassungen im Bereich der Parkplätze zwischen Sundhäuser Gasse und Bürgeraue. Zusätzlich zu den schon bestehenden Anwohnerparkplätzen besteht nun auch die Möglichkeit, auf den bewirtschafteten Parkplätzen nordöstlich des Myconiusplatzes in der Zeit von 20 h bis 08 h als Inhaber eines Anwohnerparkausweises zu parken.

In der Augustinerstraße werden die Zonen eingeschränktes Haltverbot und 20 km/h in Richtung Osten erweitert und beginnt auf Höhe Klosterplatz. Des Weiteren wird die Einbahnstraßenregelung in der Augustinerstraße zwischen Berg und Klosterplatz aufgehoben. Zukünftig besteht die Möglichkeit, vom Berg aus in Richtung Myconiusplatz zu fahren.

Der Berg wird in die Zone eingeschränktes Haltverbot und Zone 20 km/h integriert, der Verkehrsberuhigte Bereich wird an den Übergang Münzweg/Berg versetzt.

In der Lucas-Cranach-Straße werden analog der vorgenannten Straßen die Zeiten für Parken mit Parkscheibe (08-20 h) und Parken mit Anwohnerparkausweis (20-08 h) angepasst.

In der Siebleber Straße wird der gesamte ruhende Verkehr auf die linke Fahrbahnseite verlegt. Das Kurzzeitparken zwischen Querstraße und Ekhofplatz entfällt in Gänze.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgeramt, hier Straßenverkehrsbehörde und das Stadtbauamt, hier Abteilung Tiefbau gerne zur Verfügung.

Parkplatzschild (© )