Leistungen A-Z

Hier finden Sie alle Leistungen der Stadtverwaltung Gotha.

  • Geburt anzeigen

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet ...

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  • Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  beim Standesamt ...

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  • Geburtsurkunde beantragen

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese ...

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  • Genehmigung zur Umbettung von Leichen oder Urnen Erteilung

    Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger ...

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  • Gewässeraufsicht

    Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, ...

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  • Gewerbe abmelden

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder ...

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  • Gewerbe anmelden

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei Neuerrichtung eines Betriebs, Neuerrichtung einer ...

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  • Gewerbesteuer

    Steuergegenstand/SteuerschuldnerDer Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb.Steuerschuldner ist der Gewerbetreibende. Fälligkeit der SteuerDer Steuerpflichtige hat am 15.02., 15.05., ...

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  • Gewerbetreibende Zuverlässigkeit bei überwachungsbedürftigem Gewerbe überprüfen

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: An- und ...

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  • Gewerbe ummelden

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen: bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars, beim ...

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  • Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis

    Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge ...

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  • Gleichstellungsbeauftragte

    Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlauf- und Beratungsstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha sowie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung.Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des ...

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  • Grundschule

    In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen ...

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  • Grundsteuer

    Steuergegenstand/Steuerschuldner Der Grundsteuer unterliegen die bebauten und unbebauten Grundstücke der Stadt Gotha.Steuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer, der Eigentümer eines Gebäudes ...

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  • Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. ...

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  • Gurtanlegepflicht und Helmtragepflicht - Ausnahmegenehmigung beantragen

    Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO erteilen. Diese Rechtsgrundlage ermöglicht ...

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  • Hausgeburt anzeigen

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim ...

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  • Hortanmeldung

    Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung ...

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  • Hortbesuch ändern

    Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.

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  • Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

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